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Visumfrei

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eVisa-Antragsverfahren:

10 Juni, 2026 (Heute)

Stellen Sie einen Antrag über das Online-Formular.

Wir prüfen Ihre Angaben und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein.

Überprüfen Sie jederzeit den Status Ihres Antrags.

Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen per E-Mail zugeschickt.

Marokko e-Visum

eVisa-Antragsverfahren:

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Behandelte Themen:

  • Bearbeitungszeit 72 Stunden
  • Gültig für 6 Monate
  • Bewilligungsquote 99%
  • Dauer des Aufenthalts 1 Monat
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Wer kann ein Marokko e-Visum beantragen?

Das Marokko e-Visum steht Staatsbürgern berechtigter Länder zur Verfügung. Die Anforderungen für eine bestimmte Nationalität können über den Passporta e-Visum-Checker oben auf der Website eingesehen werden.

Falls eine Nationalität nicht für das elektronische Visum für Marokko qualifiziert ist, kann der Antragsteller dennoch ein e-Visum erhalten, wenn er über eine gültige Aufenthaltskarte/-erlaubnis oder ein gültiges nicht-elektronisches Visum eines der folgenden Länder verfügt:

  • Australien
  • Kanada
  • Länder der Europäischen Union
  • Japan
  • Neuseeland
  • Norwegen
  • Schweiz
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Vereinigtes Königreich
  • Vereinigte Staaten von Amerika

Um die Anforderungen zu erfüllen, muss die Aufenthaltskarte/-erlaubnis mindestens 180 Tage ab dem Zeitpunkt der Antragstellung für das Marokko e-Visum gültig sein. Falls der Antrag mit einem Visum aus einem der oben genannten Länder gestellt wird, muss dieses für mindestens 90 Tage gültig sein und zur mehrfachen Einreise berechtigen.

HINWEIS: Das Marokko e-Visum erlaubt nur einen einmaligen 30-tägigen Aufenthalt für Geschäfts- oder Freizeitreisen. Für längere Aufenthalte oder Reisen zu anderen Zwecken als Tourismus und Geschäftsbesuche ist ein reguläres Visum bei der Botschaft zu beantragen.

Liste der berechtigten Länder

Nachfolgend finden Sie eine vollständige Liste der Staatsangehörigkeiten, die sich für das marokkanische e-Visum bewerben können. Für einige Reisende gelten zusätzliche Anforderungen in Abhängigkeit von ihrem Aufenthaltsstatus oder bestehenden Visa.

  • Afghanistan*
  • Ägypten*
  • Albanien*
  • Angola*
  • Antigua und Barbuda*
  • Äquatorialguinea*
  • Armenien*
  • Aserbaidschan
  • Äthiopien*
  • Bahamas*
  • Bangladesch*
  • Barbados*
  • Belize*
  • Benin
  • Bhutan*
  • Bolivien*
  • Bosnien und Herzegowina*
  • Botsuana*
  • Brunei Darussalam*
  • Burundi*
  • Costa Rica*
  • Dominica*
  • Dschibuti*
  • El Salvador*
  • Elfenbeinküste*
  • Eritrea*
  • Fidschi*
  • Gambia*
  • Georgien*
  • Grenada*
  • Guatemala
  • Guinea-Bissau*
  • Guyana*
  • Haiti*
  • Honduras*
  • Indien
  • Irak*
  • Israel
  • Jamaika*
  • Jemen*
  • Jordanien
  • Kambodscha
  • Kamerun*
  • Kenia*
  • Kirgisistan*
  • Kiribati*
  • Komoren*
  • Kongo (Demokratische Republik)*
  • Kuba*
  • Laos
  • Lesotho*
  • Libanon*
  • Liberia*
  • Libyen*
  • Madagaskar*
  • Malawi*
  • Marshallinseln*
  • Mauretanien*
  • Mauritius*
  • Mikronesien*
  • Moldawien*
  • Mongolei*
  • Montenegro*
  • Mosambik*
  • Myanmar*
  • Namibia*
  • Nauru*
  • Nepal*
  • Nicaragua*
  • Nigeria*
  • Nordkorea*
  • Nordmazedonien*
  • Pakistan*
  • Palau*
  • Panama*
  • Papua-Neuguinea*
  • Paraguay*
  • Ruanda*
  • Salomonen*
  • Sambia*
  • São Tomé und Príncipe*
  • Serbien*
  • Seychellen*
  • Sierra Leone*
  • Simbabwe*
  • Somalia*
  • Sri Lanka*
  • St. Kitts und Nevis*
  • St. Lucia*
  • St. Vincent und die Grenadinen
  • Südafrika*
  • Sudan*
  • Südsudan*
  • Suriname*
  • Swasiland*
  • Tadschikistan*
  • Tansania*
  • Thailand
  • Tonga*
  • Trinidad und Tobago*
  • Tschad*
  • Turkmenistan*
  • Uganda*
  • Ukraine*
  • Uruguay*
  • Usbekistan*
  • Vanuatu*
  • Vatikan*
  • Venezuela*
  • Vietnam
  • Weißrussland*
  • Zentralafrikanische Republik*

Bewerber mit einem Sternchen (*) neben ihrem Land benötigen zusätzlich entweder eine gültige Aufenthaltserlaubnis der VAE oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis bzw. ein gültiges Visum aus einem der folgenden Länder: USA, Kanada, Vereinigtes Königreich, Irland, Australien, Neuseeland, Japan oder einem Schengen-Staat.

Die Aufenthaltserlaubnis muss mindestens 6 Monate gültig sein, ein Visum mindestens 3 Monate über das Antragsdatum hinaus.

Wichtig: Staatsangehörige von Elfenbeinküste, die über ein gültiges Aufenthaltsvisum der Vereinigten Arabischen Emirate verfügen, sind nicht berechtigt, ein Online-Visum für Marokko zu beantragen.

Anforderungen für das Marokko e-Visum

Für die Beantragung eines elektronischen Visums für Marokko sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Reisepass (gewöhnlicher Reisepass, mindestens 3 Monate ab dem Einreisedatum gültig)
  • Lichtbild (innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen)
  • Aufenthaltsgenehmigung (falls zutreffend)
  • Zusätzliches Visum (falls zutreffend)
  • Nachweis des geschäftlichen Reisegrundes (z. B. Einladungsschreiben)

Hinweis für UK-Residenten: Laden Sie Ihre abgelaufene BRP zusammen mit dem gültigen eVisa-Share-Code in einer Datei hoch. Falls Sie nie ein physisches BRP-Dokument hatten, beantragen Sie Ihr Visum bei der nächsten marokkanischen Botschaft.

Hinweis für Jordanische Staatsbürger: Es ist erforderlich, eine eindeutige nationale Identifikationsnummer anzugeben, wie sie in Ihrem Reisepass angegeben ist.

Antragsteller müssen die Unterlagen in digitaler Form einreichen – entweder als Scan oder als Foto, das mit einer Smartphone-Kamera aufgenommen wurde. Die Kopien müssen von guter Qualität sein.

Wie beantragt man ein Marokko e-Visum?

Mit Passporta erfolgt der Antrag für das Marokko e-Visum vollständig online, wodurch der Besuch der Botschaft oder des Konsulats entfällt.

Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen bereithalten und beginnen Sie den Antrag, indem Sie die folgenden Schritte befolgen:

  1. Klicken Sie auf die Taste „Online beantragen", um zum Antragsformular zu gelangen.
  2. Geben Sie Ihre Informationen in die entsprechenden Felder ein.
  3. Laden Sie die für Ihre Nationalität erforderlichen Unterlagen hoch.
  4. Bezahlen Sie die Visumgebühr mit einer der verfügbaren Online-Zahlungsmethoden.
  5. Verfolgen Sie Ihren Antrag über unseren Checker.

Das Marokko e-Visum wird innerhalb von 3 Werktagen geprüft. Nach der Genehmigung wird es an die im Antragsformular angegebene E-Mail-Adresse gesendet.

Gültigkeit und Aufenthaltsdauer des Marokko e-Visums

Das elektronische Visum für Marokko ist 180 Tage (6 Monate) ab dem Ausstellungsdatum gültig.

Das e-Visum erlaubt eine einmalige Einreise nach Marokko mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von einem Monat (30 Tagen).

Es ist strengstens untersagt, die erlaubte Aufenthaltsdauer zu überschreiten, da dies zu einer Abschiebung oder rechtlichen Konsequenzen führen kann.

Bearbeitungszeit des Marokko e-Visums

Die Bearbeitungszeit für ein elektronisches Visum für Marokko beträgt 3 Werktage.

Anträge mit Fehlern oder unvollständigen Informationen sind von dieser Frist ausgeschlossen, da diese zu Verzögerungen führen können.

Reisende können den Prozess mit Passporta beschleunigen, indem sie sicherstellen, dass alle Anforderungen bei der ersten Antragstellung erfüllt werden.

WICHTIG: Es wird dringend empfohlen, das Marokko e-Visum mindestens 3 Werktage (72 Stunden) vor dem geplanten Reisedatum zu beantragen.

Marokko e-Visum – Muster

Schauen Sie sich ein Muster des Marokko e-Visums an, um das Dokument eindeutig zu identifizieren, sobald es in Ihrem E-Mail-Posteingang eingeht.

Marokko e-Visum – Muster

Gründe für die Ablehnung eines Marokko-Visums

Der Antrag auf ein e-Visum kann von den marokkanischen Behörden aus folgenden Gründen abgelehnt werden:

  • Abgelaufener/kein gewöhnlicher Reisepass (Inhaber anderer Reisedokumente als eines gewöhnlichen Reisepasses erhalten kein Visum)
  • Fehler oder Lücken im Antragsformular (jede Ungenauigkeit kann Probleme verursachen)
  • Frühere Verstöße gegen Visabestimmungen (z. B. Überschreitung der Aufenthaltsdauer oder illegale Beschäftigung)
  • Einträge im Führungszeugnis (unabhängig vom Zeitpunkt der Verurteilung)

Um eine Ablehnung des Marokko e-Visums zu vermeiden, stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass ausreichend gültig ist, alle Informationen korrekt sind und dass Sie sich an die Visabestimmungen des Ziellandes halten.

Warum Passporta wählen?

Mit Passporta können Sie sicher sein, dass der Antrag auf das Marokko e-Visum sicher und unkompliziert ist.

  • Vertrauenswürdiges Unternehmen – Fast 10 Jahre Erfahrung.
  • Antragsprüfung – Unsere Experten stellen sicher, dass die Formulare korrekt ausgefüllt sind.
  • Datensicherheit – Ihre persönlichen Daten und Zahlungsinformationen sind bei uns bestens geschützt.
  • Einfache Abwicklung – Der Antrag auf unserer Website ist leicht auszufüllen.
  • Professionelle Unterstützung – Unser Support-Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Wenn Sie sich für Passporta entscheiden, erhalten Sie Ihr Marokko e-Visum ganz einfach online und können sich entspannt auf Ihre Reise konzentrieren, während wir uns um die Formalitäten kümmern!

FAQs

  • Benötige ich ein Marokko e-Visum?

    Sie können diese Information ganz einfach überprüfen, indem Sie Ihre Staatsangehörigkeit in unserem Online-Checker oben auf der Website auswählen.
  • Benötige ich ein Marokko e-Visum für den Transit?

    Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen unabhängig von der Aufenthaltsdauer in Marokko ein Visum beantragen, auch für den Transit.
  • Kann ich das e-Visum für Marokko mit einem Reisedokument, einem Flüchtlingsreisedokument oder einer deutschen Fiktionsbescheinigung beantragen?

    Leider sind Inhaber von Reisedokumenten nicht berechtigt, ein e-Visum für Marokko zu beantragen. Dies gilt auch für Inhaber einer deutschen Fiktionsbescheinigung. Die marokkanischen Behörden verlangen einen gültigen Reisepass und – falls zutreffend – einen biometrischen Aufenthaltstitel mit einem eindeutigen Ablaufdatum. Wenn Sie nur ein Reisedokument oder eine Fiktionsbescheinigung besitzen, müssen Sie ein traditionelles Visum (Papier-Visum) direkt bei der marokkanischen Botschaft oder dem Konsulat beantragen. Im Fall einer Fiktionsbescheinigung können Sie auch warten, bis Ihre biometrische Aufenthaltstitelkarte (Aufenthaltstitel) ausgestellt wurde, bevor Sie einen Online-Visumantrag einreichen.
  • Kann ich das e-Visum für Marokko beantragen, wenn ich im Vereinigten Königreich Indefinite Leave to Remain oder Settled Status habe?

    Leider können Inhaber von Indefinite Leave to Remain (ILR) oder Settled Status im Vereinigten Königreich kein e-Visum für Marokko beantragen, da die marokkanische Regierungswebsite verlangt, dass Antragsteller ein Ablaufdatum ihrer Aufenthaltserlaubnis angeben. Da ILR und Settled Status kein Ablaufdatum haben, kann der elektronische Antrag nicht bearbeitet werden. In diesem Fall müssen Sie die marokkanische Botschaft direkt kontaktieren, um ein traditionelles Visum zu beantragen.
  • Ich habe meine physische UK Biometric Residence Permit (BRP) nicht mehr – was soll ich tun?

    Zur Vervollständigung des marokkanischen e-Visum-Antrags müssen in Großbritannien ansässige Personen beide Seiten ihrer abgelaufenen BRP-Karte sowie den gültigen eVisa-Share-Code angeben. Wenn Sie keinen Zugriff mehr auf Ihre alte BRP-Karte haben, müssen Sie das ursprüngliche UK-Visum-Vignette (den Visumaufkleber im Reisepass), das für die Einreise in das Vereinigte Königreich verwendet wurde, zusammen mit einem Share Code einreichen, der Ihren aktuellen Aufenthaltsstatus bestätigt. Andernfalls müssen Sie ein traditionelles Visum direkt über die marokkanische Botschaft oder das Konsulat beantragen.
  • Kann ich ein e-Visum für Marokko beantragen, wenn mein unterstützendes Visum (z. B. UK, USA, Schengen) noch nicht genutzt wurde?

    Leider gehört es zu den Anforderungen der Einwanderungsbehörde, dass das unterstützende Visum (UK, Schengen, USA usw.) vor der Beantragung eines marokkanischen e-Visums mindestens einmal genutzt wurde. Das Visum muss außerdem mindestens 3 Monate ab dem geplanten Einreisedatum nach Marokko gültig sein. Wenn Sie das Visum gerade erst erhalten haben und es noch nicht genutzt wurde, wird es für den e-Visum-Antrag nicht akzeptiert.
  • Welche Fotoanforderungen gelten für einen marokkanischen e-Visum-Antrag?

    Das Foto, das Sie mit Ihrem e-Visum-Antrag einreichen, muss bestimmte Anforderungen erfüllen, die von der marokkanischen Einwanderungsbehörde festgelegt wurden. Das Bild sollte vor einem neutralen Hintergrund aufgenommen werden, mit natürlichem Gesichtsausdruck, frontal ausgerichtet und ohne Brille. Wenn das hochgeladene Foto nicht den erforderlichen Standards entspricht, kann sich die Bearbeitung verzögern oder der Antrag abgelehnt werden. Das Bild muss klar und von hoher Qualität sein.
  • Wie lange dauert die Bearbeitung eines Marokko e-Visums?

    Die normale Bearbeitungszeit für ein Marokko e-Visum beträgt 3 Werktage ab dem Zeitpunkt, an dem ein vollständiger Antrag eingereicht wurde. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollte der Antrag frühzeitig gestellt werden.
  • Wie lange ist ein e-Visum für Marokko gültig und wie lange darf ich bleiben?

    Das marokkanische e-Visum ist ab Ausstellungsdatum 6 Monate gültig. Der Aufenthalt in Marokko ist jedoch auf maximal 30 Tage pro Besuch begrenzt. Das e-Visum erlaubt mehrere Einreisen während seiner Gültigkeitsdauer, aber jeder Aufenthalt darf 30 Tage nicht überschreiten.
  • Wie kann ich den Status meines Antrags prüfen?

    Um den Status Ihres Antrags zu überprüfen, benötigen Sie ein Passporta-Konto. Bitte verwenden Sie diesen Link, um sich in Ihr bestehendes Profil einzuloggen oder ein neues zu erstellen.
  • Mein Antragsstatus zeigt "Antrag bewilligt" – wo ist mein e-Visum?

    Sobald Ihr Antragsstatus "Antrag bewilligt" anzeigt, wird das e-Visum als PDF-Anhang an Ihre E-Mail-Adresse gesendet. Bitte überprüfen Sie Ihren Posteingang. Vergessen Sie nicht, auch Ihren SPAM- oder Junk-Ordner zu kontrollieren.
  • Wie erhalte ich mein e-Visum nach der Genehmigung?

    Nach der Genehmigung wird Ihr e-Visum direkt an die im Antragsformular angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
  • Ich wurde gebeten, zusätzliche Dokumente einzureichen – warum?

    In einigen Fällen werden Antragsteller gebeten, zusätzliche Dokumente zur Unterstützung ihres Antrags einzureichen. Diese Anfragen kommen direkt von der marokkanischen Einwanderungsbehörde und sind Teil des standardmäßigen Verifizierungsprozesses. Beispiele für ergänzende Unterlagen können Passseiten mit Ein- und Ausreisestempeln aus früheren Marokko-Besuchen, ein korrigiertes Einladungsschreiben eines marokkanischen Geschäftspartners oder andere Dokumente sein, die erforderlich sind, um die im Antrag angegebenen Informationen zu bestätigen.
  • Was soll ich tun, wenn mein Einladungsschreiben für Marokko fehlerhaft ist?

    Bei Business-e-Visum-Anträgen muss das Einladungsschreiben von einem Vertreter des marokkanischen Unternehmens ausgestellt werden und alle erforderlichen Angaben enthalten, wie Ihren vollständigen Namen, Passdaten, den Zweck des Besuchs und die geplante Aufenthaltsdauer. Bitte beachten Sie, dass das marokkanische e-Visum einen maximalen Aufenthalt von 30 Tagen erlaubt, daher darf die im Einladungsschreiben angegebene Dauer diese Grenze nicht überschreiten.
  • Was soll ich tun, wenn mein e-Visum abgelehnt wurde?

    Leider hat die Einwanderungsbehörde festgestellt, dass Sie die Voraussetzungen für das marokkanische e-Visum nicht erfüllen. In diesem Fall sollten Sie an die nächstgelegene Botschaft oder das nächstgelegene Konsulat von Marokko wenden, um ein traditionelles Visum zu beantragen.

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Informationsquellen auf dieser Seite

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